Arcor ohne google

[updated 13.12.]

Jaaha, dank ihres beispielhaften Verhaltens in der “Affäre Youporn.com” kann Arcor sich jetzt wohl vor Idioten kaum noch retten. :D

Laut golem.de und heise online versucht die Huch Medien GmbH z.Z. eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Scheint doch mal eine recht witzige Aktion zu sein!

Ich glaube allerdings, das diese ganze Geschichte einen rein finanziellen Hintergrund hat, denn…

Die Mainzer Firma, die selbst die Sexseite Amateurstar.de betreibt, will nicht länger hinnehmen, dass über die Bildersuche von Google noch auf dem Angebot der Suchmaschine selbst etwa bei der Eingabe von einschlägigen Begriffen wie “Porno”, “Fick” oder “Oralsex” Hunderte pornographischer Bilder für Nutzer jeglichen Alters angezeigt werden.

Die wird wohl nur stören, das über google kostenlose Alternativen zu ihrer Seite gefunden werden.
Ich kann mich mit so Seiten zwar nicht aus ( :p ), denke aber, das man nach der Anmeldung für das nutzen bestimmter Dienste zahlen muss.
(Falls das so nicht stimmt, bitte benachrichtigen!)

Außerdem liegt es im Verantwortungsbereich der Eltern, ihre Kinder über solche Sachen im Netz aufzuklären und zu schützen, und wenn man das Surfverhalten und die Computernutzung überwacht(natürlich NICHT heimlich).
Man sollte mit seinen Kindern auf jeden Fall über all’ die Gefahren und Fallen im Netz reden und sie ihnen verständlich machen.
Außerdem gibt es auch Software zum Schutze der Jugend.

BTW
Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, meinen ersten Porno in der Grundschule zu sehen bekommen… :rolleyes:
Damals waren sie noch auf Papier gedruckt! :eek:

Sollten evtl auch Schulhöfe verboten werden???!!!

[update]

Gerichtsbeschluss: Arcor muss Google nicht sperren

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main begründete die Ablehnung damit, dass Arcor “selbst keine pornografischen Schriften und/oder Bilder im Internet” bereit stelle. Arcor biete lediglich den Zugang ins Internet und “macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich”. Das Gericht ließ unberücksichtigt, dass Google eine Suchmaschine betreibt und nicht primär als Anbieter von pornografischen Inhalten aktiv ist.

Tja, so ist das mit der deutschen Rechtsprechung: Mal ja, dann wieder nein, komm’ ich heut’ nicht, komm’ ich morgen. Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck. (Häh?)

Egal, man sieht mal wieder, das man in .de immer mit allem rechnen muß, auch wenn ein Gericht in einem ähnlichen Fall ein Urteil gesprochen hat, kann vor einem anderen genau das Gegenteil ‘rauskommen.

Man sieht hier sehr deutlich, das die deutschen Gesetze einer dringenden Überarbeitung bedürfen, nicht wegen diesem speziellen Fall, sondern weil einfach viel zu viele dämliche Urteile gesprochen werden und diese dann immer wieder von anderen Gerichten geändert werden, was nicht gerade ein sinnvoller Einsatz von Geld&Zeit ist.

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